Zahnversicherungen – das sollten Sie wissen

Private Krankenversicherungen bieten – teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen – vielfältige Zahnversicherungen an. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen reinen Zahnersatzversicherungen und weitergehenden Zahnzusatzversicherungen.

Diese Angebote richten sich in erster Linie an gesetzlich Versicherte. Für privat Krankenversicherte gibt es spezielle Versicherungen für Zähne.

Welche Zahnversicherungen gibt es?

  • Für gesetzlich Versicherte zwei Arten privater Zahnversicherungen.
  • Ein Abschluss lohnt, wenn zukünftig hohe Kosten für Zahnersatz zu erwarten sind.
  • Alternativ kann auch ein Sparvertrag zweckmäßig sein.

„Ob sich eine private Versicherung der Zähne lohnt, hängt stark davon ab, ob Sie in Zukunft hohe Kosten für Zahnersatz haben werden. Denn nur dann rechnen sich die verhältnismäßig teuren Beiträge“, erläutert Julia Rieder, Expertin für Versicherungen bei der gemeinnützigen Verbraucherinformation Finanztip. „Die entscheidende Frage ist, wie Sie die Gesundheit Ihrer Zähne einschätzen.“

Fazit: Zähne kann man zusätzlich versichern, muss es aber nicht. Als Alternative, um Zahnersatz zu finanzieren, kann auch ein kleiner Sparvertrag zweckmäßig sein.

Wer sich für eine private Versicherung der Zähne entscheidet, sollte sich jedoch gut informieren. Was erstattet die Versicherung genau? Wie hoch sind die monatlichen Kosten? Testergebnisse zeigen: Wer die für ihn passende Versicherung wählt, ist gut abgesichert, wenn Zahnersatz notwendig wird.

Zahnärzte bauen heute vertrauensvolle Verhältnisse zu ihren Patienten auf. Das ist vor allem wichtig, wenn finanzielle Fragen geklärt werden müssen. Zum Beispiel anhand des komplizierten Heil- und Kostenplans.
© proDente e.V./Johann Peter Kierzkowski

Zahnversicherungen – Die Zahnersatzversicherung

Zahnersatzversicherungen haben einen vergleichsweise geringen Monatsbeitrag. Sie mindern jedoch lediglich die Kosten des Eigenanteils auf Basis einer Regelversorgung mit Zahnersatz. Im Schadensfall bieten sie somit weniger Leistungen als eine Zahnzusatzversicherung.

Dies bedeutet konkret: Wird Zahnersatz notwendig, tragen die gesetzlichen Krankenkassen 50% der Kosten (Festzuschuss) einer medizinisch ausreichenden Versorgung (Regelversorgung).

Hat der Patient zudem ein Bonusheft mit lückenlosen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt über einen bestimmten Zeitraum, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkassen auf maximal 65%. Die verbleibenden Kosten muss der Patient als Eigenanteil selber tragen.

An dieser Stelle greift die Zahnersatzversicherung. Sie erstattet einen bestimmten Betrag des Eigenanteils. Für den Patienten verringern sich somit die Kosten des Eigenanteils.

Zahnversicherungen – Die Zahnzusatzversicherung

Wer sich im Fall der Fälle über die medizinisch ausreichende Versorgung (Regelversorgung) hinaus höherwertigen Zahnersatz leisten möchte, für den kann sich eine Zahnzusatzversicherung rechnen. Sie erstattet einen Teil der gesamten Zahnarztrechnung.

Zudem bieten viele Zahnzusatzversicherungen zusätzliche Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen werden. Dies können z.B. Inlays, Implantate, Prophylaxe und Kieferorthopädie sein.

Der im Vergleich zur Zahnersatzversicherung höheren Leistung steht jedoch auch ein deutlich höherer Monatsbeitrag gegenüber.

Private Krankenversicherungen bieten – teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen – vielfältige Zahnversicherungen an. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen reinen Zahnersatzversicherungen und weitergehenden Zahnzusatzversicherungen. Diese Angebote richten sich in erster Linie an gesetzlich Versicherte. Für privat Krankenversicherte gibt es spezielle Versicherungen für Zähne.
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