Schwangerschaft: Ist eine Betäubung bei der Zahnbehandlung möglich?

Schwangere Frauen müssen bei der Zahnbehandlung nicht auf eine lokale Betäubung verzichten. Allerdings sollten in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft nur unbedingt notwendige Behandlungen vorgenommen werden.

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko einen geeigneten Wirkstoff auswählen.

proDente-Tipp: Planbare zahnmedizinische Behandlungen bei Kinderwunsch bereits vor der Schwangerschaft abschließen.

„Lokale Betäubungsmittel, die sogenannten Lokalanästhetika, können die Plazentaschranke passieren. Es gibt jedoch keine Beobachtungen über eine Schädigung des heranwachsenden Babys durch eine richtig vorgenommene lokale Betäubung bei der zahnärztlichen Behandlung in der Schwangerschaft“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Dr. Monika Daubländer, Vorsitzende des Interdisziplinären Arbeitskreises Zahnärztliche Anästhesie (IAZA).

Mit einer Spritze betäubt der Zahnarzt an einer bestimmten Stelle. Den Einstich der Kanüle spüren Sie kaum. Die Spritzen haben heute sehr dünne Nadeln. Sollten Sie Angst haben, kann Ihr Arzt die Einstichstelle vorher mit einer Salbe oder einem Spray betäuben. Die Ampullen enthalten Substanzen wie Lidocain, Mepivacain oder Bupivacain. Sie verhindern, dass die Nerven Schmerzsignale weiterleiten können. Und was im Gehirn nicht ankommt, registrieren Sie nicht.
 

Lokale Betäubungsmittel in der Schwangerschaft

So wie viele andere Arzneimittel auch, können lokale Betäubungsmittel die Plazenta passieren.

Der Übertritt der Substanz vom Blutkreislauf der Mutter in den vom Kind erfolgt um so ausgeprägter, je geringer das Lokalanästhetikum an Eiweiße im Blut gebunden ist.

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt wählt für Schwangere daher lokale Betäubungsmittel, die eine hohe Bindungsrate für Eiweiß aufweisen.

So verwendet die Zahnärztin oder der Zahnarzt nach einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung häufig den Wirkstoff Articain für die lokale Betäubung in der Schwangerschaft.

Articain passiert zu einem geringeren Ausmaß die Plazentaschranke als andere Lokalanästhetika.
 

Keine Schädigung beim Kind

Mehrere Untersuchungen mit über 600 schwangeren Frauen zeigen, dass im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel keine negativen Auswirkungen von Articain auf das Baby durch eine zahnärztliche Behandlung zu erwarten sind.

Im Gegenteil: die Prophylaxe bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt und eine notwendige Behandlung der Zähne und Zahnfleisch werden in der Schwangerschaft empfohlen.

Dabei kann es sein, dass die endgültige Versorgung von Zahn oder Zähnen und Zahnfleisch durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt erst nach der Schwangerschaft erfolgt.

Für das erste Drittel der Schwangerschaft gibt es keine systematischen Untersuchungen zu Articain.

Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen beim Baby liegen jedoch nicht vor.

Neben Articain kann auch Bupivacain zum Einsatz kommen.

Insgesamt gibt es keine Berichte über keimschädigende Wirkungen durch Lokalanästhetika bei der Behandlung von Zähnen und Zahnfleisch in der Schwangerschaft.

Zusatz von Adrenalin in geringer Dosis sinnvoll

Durch die Gabe lokaler Betäubungsmittel weiten sich die Blutgefäße. Um die Wirkung des Lokalanästhetikums zu verlängern und zu verstärken sowie die Durchblutung des Gewebes während der Behandlung zu verringern, ist der Zusatz von Adrenalin sinnvoll.

Es wirkt blutgefäßverengend. So gelangt weniger Betäubungsmittel in die Blutbahn und zum Kind.

„Gegen den Einsatz von Adrenalin spricht auch bei schwangeren und stillenden Frauen nichts“, erläutert Daubländer.

„Das Adrenalin ist jedoch möglichst gering zu dosieren und es müssen die Vorerkrankungen sowie Risikofaktoren der Mutter berücksichtigt werden.“

Neben Articain als lokales Betäubungsmittel kann in der Stillzeit auch Lidocain gegeben werden.

Selbst nach höherer Dosierung sind die Konzentrationen in der Muttermilch so gering, dass sie auf den Säugling keinen Einfluss haben.

Auch scheint Lidocain keinen negativen Effekt auf den Beginn der Laktation zu haben.


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