Was zahlt die Krankenversicherung für Heilpraktiker – Überblick zur GKV und PKV

Viele Patienten wünschen sich oft eine alternative Behandlungsmethode, weil die Schulmedizin bei ihnen keine Wirkung gezeigt hat. Das Besondere an diesen Behandlungsmethoden ist, dass sie schonender für den Körper ist und nicht nur die Krankheit selbst, sondern der ganze Körper zur Heilung herangezogen wird. Zu diesen Behandlungsmethoden zählen die Akupunktur, die Chiropraktik und Homöopathie. In den meisten Fällen wird diese Behandlungsmethode von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die näher beleuchtet werden sollen.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker können zwischen Patient und Heilpraktiker verhandelt werden. Als Grundlage dient die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Allerdings ist das nur ein Maßstab und die Kosten sollten vorher erfragt werden.

Darüber hinaus gibt es eine Kostenerstattung nach dem Hufelandverzeichnis. Alle Heilverfahren sind in diesem Verzeichnis aufgelistet und werden ständig aktualisiert. Wenn Alternativmethoden in diesem Hufelandverzeichnis aufgeführt sind, dann besteht die reelle Chance, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) diese Kosten auch übernehmen. Allerdings muss eine anerkannter Arzt diese Heilmethode ausführen. Die gesetzlichen Krankenkassen führen eine Liste mit den regional zuständigen Heilpraktikern. Unter diesen darf der Kassenpatient dann auswählen.

Mitglieder der privaten Krankenversicherungen (PKV) haben damit keine Probleme. Sie können ihren Krankentarif frei wählen. Wenn eine Behandlung beim Heilpraktiker mit in den Tarif eingeschlossen ist, brauchen die Kosten für die Behandlung nicht bezahlt zu werden. Abgerechnet wird sowohl nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, als auch nach der Hufelandmethode. Wie hoch der tatsächlich gezahlte Satz ist, hängt von der jeweiligen privaten Krankenversicherung als auch von dem gewählten Tarif ab.

Macht es für gesetzliche Krankenversicherte Sinn, eine zusätzliche Krankenversicherung für den Heilpraktiker abzuschließen?

Da die gesetzlichen immer mehr Leistungen aus ihrem Programm streichen, haben sich schon viele Patienten für eine zusätzliche Krankenversicherung entschieden. Mit einer solchen Zusatzversicherung ist man quasi Privatpatient, denn sie übernehmen zum Beispiel eine Zuzahlung für Zahnersatz, Brillen und ermöglichen außerdem bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus das Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Diese zusätzliche Krankenversicherung übernimmt auch dann die Heilpraktikerkosten, wenn das im Tarif so vereinbart wurde. Grundsätzlich kann jedem gesetzlich Versicherten nur der Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung ans Herz gelegt werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen werden immer mehr ihre Leistungen reduzieren.

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