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Patienteninformation
Der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen hat auf seiner Sitzung am 16. Oktober 2000 entschieden, dass zukünftig die Akupunkturbehandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nur noch bei drei Gruppen von Erkrankungen im Rahmen von Modell- bzw. Erprobungsvorhaben bezuschusst werden. Die drei Indikationsgruppen sind: chronische Kopfschmerzen, chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule und Schmerzen infolge von arthritischen Gelenkveränderungen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Erkrankungsdauer über 6 Monate beträgt und eine Vorbehandlung erfolgt sein muss. Bisher sind Modellverträge mit der IKK, den BKK’s und der Techniker Krankenkasse abgeschlossen. Verhandlungen laufen zur Zeit mit der Barmer, DAK und der KKH. Weitere Kassen haben ihr Interesse bekundet.
Die Erstattung im Rahmen von Modellprojekten ist ein bürokratisch erschwerter Vorgang, der auch der wissenschaftlichen Erprobung dient.
Was können Patienten tun, um die Kosten der Akupunktur zu erhalten?
Zukünftig ist laut Focus und Zeit eine private Zusatzversicherung für Akupunktur bzw. Naturheilverfahren von der Bundesregierung ins Auge gefasst.
Solche privaten Zusatzversicherungen werden voraussichtlich in den nächsten Monaten angeboten. Private Krankenkassen zahlen zur Zeit Akupunkturbehandlungen lediglich zur Schmerzbehandlung. Auch hier ist eine Ausweitung der Indikationen zu fordern, wahrscheinlich wird das über Zusatzversicherungen zukünftig möglich.
Die bisherige Erstattungsregelung wird bis zur Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesausschusses im Bundesanzeiger voraussichtlich Ende des Jahres weitergeführt.
Quelle: http://www.akupunktur-aktuell.de
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